Hinweisgebersystem BKK Akzo Nobel Bayern
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Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Sie haben den Verdacht, dass ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen, wie z. B. unrechtmäßiger Leistungsbezug, Manipulation, Korruption oder Abrechnungsbetrug, vorliegt? Wer von ungesetzlichen Handlungen weiß, durch die den Krankenkassen Kosten entstehen, sollte das der BKK Akzo Nobel melden.
Hierunter fallen z. B.
unrechtmäßiger Bezug von Leistungen, wie z. B. Krankengeld, Haushaltshilfe, Verhinderungspflegegeld
Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen ("Luftleistungen", Doppelabrechnungen)
Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen
unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringenden
Fälschung von Rezepten, Verordnungen oder anderer für den Leistungsbezug relevanter Unterlagen
Falschangaben zu Einkommen im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung
Falschangaben bei Beschäftigungsverhältnissen
Die BKK Akzo Nobel behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Ergibt die Prüfung Ihres Hinweises, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen könnte, wird von uns die Staatsanwaltschaft informiert.
Besuchen Sie für ergänzende Informationen gerne unsere Webseite zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter
https://www.bkk-akzo.de/service/verdacht-auf-abrechnungsbetrug
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Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichende Zugriffsschutz auf sensible Daten
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person / ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person / dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt beispielsweise. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Arbeitszeitverstöße
Manipulation von Geschäftsdokumenten / Bilanzen →
Hiermit ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt beispielsweise bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.